Die Frühstart-Rente soll Kindern einen frühen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Am 16. Oktober 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf in geänderter Fassung beschlossen. Für Familien ist das ein wichtiger Schritt: Geplant sind staatliche Einzahlungen und eine Anlage am Kapitalmarkt. Ein frei verfügbares Geldgeschenk zum 18. Geburtstag soll daraus allerdings nicht werden.
Stand 22. Oktober 2026: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Start der Regelungen ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Die folgenden Angaben beschreiben den Bundestagsbeschluss und die aktuellen offiziellen Hinweise, noch kein bereits verfügbares Förderangebot.
Frühstart-Rente: Das ist für Familien geplant
- Förderbetrag: monatlich zehn Euro ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Erste Jahrgänge: Zum vorgesehenen Start werden die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 erfasst. Danach kommt jeweils der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.
- Wohnsitz: Vorgesehen ist ein erster Wohnsitz des Kindes in Deutschland.
- Anlage: Möglich sein sollen ein individuelles, zertifiziertes Standarddepot oder eine kollektive Anlage durch die Deutsche Bundesbank.
- Verwendung: Das geförderte Kapital dient der Altersvorsorge. Eine Auszahlung ist grundsätzlich frühestens ab 65 vorgesehen.
Welche Kinder sollen die Förderung bekommen?
Die Altersgrenze allein reicht nicht aus. Nach der vorgesehenen Einführung soll nicht jedes heute sechs- bis siebzehnjährige Kind automatisch die staatlichen Einzahlungen erhalten. Der Aufbau erfolgt nach Geburtsjahrgängen: Für 2020 geborene Kinder ist ein rückwirkender Förderbeginn im Jahr 2026 geplant; 2027 kommt der Geburtsjahrgang 2021 hinzu. Ältere Jahrgänge sollen keine staatliche Frühstart-Förderung bekommen.
Prüfe deshalb zuerst das Geburtsjahr deines Kindes und anschließend die endgültigen Anspruchsvoraussetzungen. Die Aussage „für Kinder unter 18“ ist für eine Entscheidung zu ungenau. Auch ein Produkt, das Eltern für ältere Kinder abschließen können, muss dadurch noch keinen Anspruch auf die zehn Euro auslösen.
Rückwirkende Förderung und tatsächliche Zahlung sind ebenfalls zu unterscheiden. Die ersten Zahlungen sind für 2027 vorgesehen. Daraus folgt kein bereits heute auszahlbarer Betrag für Eltern und auch kein Anspruch auf zwölf Monatszahlungen für jedes im Jahr 2026 irgendwann sechsjährige Kind unabhängig vom Geburtstag.
Individuelles Standarddepot oder kollektive Anlage?
Für einen individuellen Vertrag sollen Eltern ein zertifiziertes Standarddepot für ihr Kind abschließen können. Ein gewöhnliches Junior-Depot oder ein normaler ETF-Sparplan ist damit nicht automatisch gleichzusetzen. Entscheidend ist die Eignung des konkreten Vertrags für die Frühstart-Rente, nicht allein der Name des Anbieters.
Wenn Eltern keinen solchen Vertrag abschließen, ist eine Auffanglösung vorgesehen: Die Deutsche Bundesbank soll die Fördermittel kollektiv und breit gestreut in Aktien anlegen. Ein gesonderter Antrag auf die staatliche Förderung soll nicht erforderlich sein. Die Prüfung und Auszahlung der Förderbeträge soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übernehmen; sie ist nicht die Stelle, die die Aktienanlage verwaltet.
Für die spätere Übertragung des kollektiv aufgebauten Kapitals in einen eigenen Altersvorsorgevertrag ist eine Frist bis zum 35. Geburtstag vorgesehen. Bewahre die spätere Information dazu auf und merke dir den Termin vor. Die kollektive Lösung bedeutet zugleich: du musst nicht vorschnell einen unpassenden Vertrag unterschreiben, nur weil eine Werbung sonst den Verlust der Förderung nahelegt.
Zehn Euro Förderung sind keine garantierte Rendite
Bei einer vollständigen Förderzeit von zwölf Jahren ergeben zehn Euro pro Monat rechnerisch 1.440 Euro staatliche Einzahlungen. Das ist eine Rechnung über Beiträge, keine Zusage über den späteren Depotwert. Die persönliche Förderzeit hängt von den Voraussetzungen ab. Freiwillige zusätzliche Einzahlungen sollen möglich sein.
Der spätere Wert hängt unter anderem von Kursentwicklung und Kosten ab. Aktien können erheblich schwanken. Ein langer Anlagezeitraum bietet viele Jahre, in denen Kapital investiert bleiben kann; er garantiert weder eine bestimmte jährliche Rendite noch einen festen Auszahlungsbetrag. Auch breit gestreute Anlagen können zeitweise deutlich im Minus liegen.
Wenn du eine Modellrechnung vergleichst, schau deshalb auf die Annahmen: Welche Rendite wird unterstellt? Sind sämtliche laufenden Kosten abgezogen? Werden spätere Steuern berücksichtigt? Und wird ein Betrag in heutigen Preisen oder lediglich als künftiger Eurobetrag gezeigt? Eine hohe Zahl in mehreren Jahrzehnten sagt ohne diese Angaben wenig über die spätere Kaufkraft aus.
Altersvorsorge und Geld für den Start ins Erwachsenenleben trennen
Die geplante Bindung des geförderten Kapitals bis grundsätzlich mindestens 65 ist für Familien die wichtigste Einschränkung. Wenn du für Studium, erste Wohnung oder Führerschein sparen möchtest, brauchst du dafür einen gesonderten Plan. Dafür solltest du keine freie Auszahlung aus der Frühstart-Rente mit 18 einrechnen.
| Sparziel | Was du dafür prüfen solltest |
|---|---|
| Zusätzliche Altersvorsorge des Kindes | Bei der geplanten Frühstart-Rente zählen Förderberechtigung, zertifizierter Vertrag, Kosten und die sehr lange Bindung. |
| Ausbildung oder größere Anschaffungen | Lege einen eigenen Zielbetrag und Zeitpunkt fest. Wähle eine Anlage, deren Verfügbarkeit und Risiko dazu passen. |
| Reserve für unerwartete Familienausgaben | Plane mit kurzfristig verfügbarem Geld. Ein langfristig gebundener Vorsorgevertrag ersetzt diese Reserve nicht. |
Überlege bei freiwilligen Zuzahlungen daher zuerst, wie viel dein Haushalt dauerhaft entbehren kann. Es ist sinnvoller, eine tragbare Sparrate zu wählen und andere Ziele mitzuplanen, als für die Altersvorsorge des Kindes das gesamte frei verfügbare Familienbudget zu binden.
Diese Kostenregeln und Vergleichskriterien sind wichtig
Die vom Bundestag angenommene Fassung sieht besondere Regeln für Abschluss- und Vertriebskosten vor: Auf den Vertragsteil, der auf dem staatlichen Frühstart-Vermögen beruht, sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase keine solchen Kosten erhoben werden. Auch bei der Übertragung in einen anderen eigenen Altersvorsorgevertrag sind bestimmte Abschluss- und Vertriebskosten ausgeschlossen. Daraus lässt sich jedoch keine vollständige Kostenfreiheit des gesamten Vertrags ableiten.
Vergleiche spätere Angebote deshalb anhand konkreter Unterlagen und nicht anhand einer einzelnen Null-Euro-Aussage. Lass dir insbesondere folgende Punkte zeigen:
- Gesamte laufende Belastung: Welche Vertrags-, Verwaltungs- und Fondskosten fallen an? Gibt es zusätzlich Transaktionskosten oder Spreads?
- Eigene Einzahlungen: Welche Kosten betreffen freiwillige Beiträge, und wie werden sie vom geförderten Vertragsteil getrennt?
- Anlageauswahl: Welche Fonds sind verfügbar, wie breit investieren sie und wie verständlich ist die vorgesehene Anlagestrategie?
- Flexibilität: Wie kannst du eigene Sparraten ändern oder aussetzen? Welche Bedingungen gelten für spätere Übertragungen?
- Information: Kannst du Einzahlungen, Gebühren und Wertentwicklung nachvollziehen, ohne dich durch unübersichtliche Unterlagen zu arbeiten?
Für vereinbarte Eigenbeiträge Minderjähriger sieht die beschlossene Fassung außerdem vor: Werden sie nicht gezahlt, gilt das als Ruhendstellung. Bei erneuter Zahlung soll diese automatisch enden, ohne Mehrkosten oder Nachforderungen wegen der ausgebliebenen Beiträge. Prüfe trotzdem die endgültigen Bedingungen des konkreten Angebots, sobald es verfügbar ist.
Steuerfrei ansparen bedeutet nicht steuerfrei auszahlen
Nach dem vorgesehenen Modell sollen Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Für die späteren Leistungen ist dagegen die Besteuerung von Altersvorsorgeverträgen vorgesehen. Der auf staatlicher Förderung beruhende Teil soll nachgelagert besteuert werden, also bei der Auszahlung. Für nicht geförderte Eigenbeiträge gelten eigene Regeln.
Setze deshalb einen ausgewiesenen Depotwert nicht mit dem später frei verfügbaren Nettobetrag gleich. Wenn du freiwillig einzahlen möchtest, lass dir die Behandlung von Beiträgen, Erträgen und Auszahlung getrennt erklären. Eine pauschale Aussage wie „dauerhaft alles steuerfrei“ wäre für deine Planung ungeeignet.
Was du als Familie jetzt vorbereiten kannst
- Jahrgang prüfen: Geh zunächst vom vorgesehenen Start mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 aus. Verwechsle das nicht mit einer Förderung aller minderjährigen Kinder.
- Endgültige Regeln abwarten: Verfolge den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und die offiziellen Hinweise zur Umsetzung. Eine Ankündigung ist noch kein eröffnungsfähiger Vertrag.
- Sparziele aufschreiben: Trenne die Altersvorsorge von Geld, das dein Kind bereits als junger Erwachsener benötigen könnte.
- Spätere Angebote vergleichbar machen: Fordere Kostenübersicht, Vertragsbedingungen und Nachweis der erforderlichen Zertifizierung an. Vergleiche bei gleicher angenommener Sparrate und Laufzeit.
- Unterlagen und Fristen sichern: Bewahre Informationen zum Förderanspruch und zur kollektiven Anlage auf. Plane eine spätere Vertragsentscheidung bewusst, statt nur auf einen kurzfristigen Eröffnungsanreiz zu reagieren.
Unsere Einschätzung: Für Familien ist der geplante frühe Vorsorgebeginn vor allem eine Gelegenheit, über Geldanlage, Kosten und langfristige Ziele zu sprechen. Ob ein individueller Vertrag zur eigenen Situation passt, lässt sich erst anhand tatsächlich verfügbarer, geeigneter Angebote beurteilen. Eine Rangliste gewöhnlicher Depots würde diese Entscheidung heute nicht beantworten.
Quellen und Redaktionsstand
Redaktionsstand: 22. Oktober 2026. Grundlage ist der Bundestagsbeschluss vom 16. Oktober 2026; das Gesetzgebungsverfahren war laut den aktuellen Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung noch nicht abgeschlossen. Start und Umsetzung werden deshalb als vorgesehen beschrieben. Die Einordnung und Vergleichshinweise stammen von der Redaktion.
- Deutscher Bundestag: Beschluss zur Einführung einer Frühstartrente vom 16. Oktober 2026.
- Bundestagsdrucksache 21/8606: vom Bundestag angenommene Änderungen des Finanzausschusses, insbesondere Artikel 1 §§ 3, 29 und 30 sowie die Begründung auf Seite 57.
- Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente, Stand 19. Oktober 2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Überblick zur Frühstart-Rente und zur Rolle der Zulagenstelle.
- Bundesregierung: Startkapital für private Altersvorsorge, aktualisiert am 16. Oktober 2026.
Bildnachweis: Symbolfoto von Towfiqu barbhuiya / Pexels, Foto-ID 11170467. Offizielle Bildseite; Pexels-Lizenz (kostenlose kommerzielle Nutzung gestattet). Das Foto zeigt eine Hand, die eine Münze in eine türkisfarbene Spardose steckt.
