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Steuereinfaches Depot: Depots mit deutschem Steuerabzug
Ein Depot mit deutschem Steuerabzug vereinfacht die Abrechnung von Kapitalerträgen. Die Bank berücksichtigt im gesetzlichen Rahmen deinen Freistellungsauftrag, behält anfallende Kapitalertragsteuer ein und führt sie ab. Hier vergleichst du entsprechende Depots, sortiert nach den fixen Kosten einer Standardorder. Persönliche Erklärungspflichten können trotzdem bestehen.
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Was „steuereinfach“ bedeutet
Als steuereinfach bezeichnet man ein Depot, bei dem die Bank den deutschen Steuerabzug im gesetzlich vorgesehenen Umfang erledigt. Eigene Erklärungspflichten und besondere steuerliche Sachverhalte bleiben davon unberührt. Sie behält auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab. Nach Ablauf des Steuerjahres stellt die Bank eine Steuerbescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben bereit. In vielen Fällen musst du deine Kapitalerträge dann nicht mehr selbst in der Steuererklärung angeben.
Was die Bank automatisch für dich erledigt
- Freistellungsauftrag: Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilst.
- Verlustverrechnung: Die Bank berücksichtigt Verluste innerhalb der gesetzlichen Verrechnungskreise. Aktienverluste dürfen beispielsweise grundsätzlich nur mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden.
- Vorabpauschale: Bei Investmentfonds prüft die Bank eine gegebenenfalls anfallende Vorabpauschale und den daraus folgenden Steuerabzug. Sie kann auch ausschüttende Fonds betreffen, wenn die Ausschüttungen nicht ausreichen.
- Ausländische Quellensteuer: Auf Dividenden ausländischer Aktien wird je nach Land Quellensteuer einbehalten. Die Bank rechnet den anrechenbaren Teil auf die deutsche Steuer an.
Und bei Depots ohne deutschen Steuerabzug?
Bei Brokern ohne deutschen Steuerabzug erfolgt normalerweise kein automatischer deutscher Steuerabzug. Ausländische Quellensteuern können trotzdem anfallen. Dabei musst du steuerpflichtige Erträge und Gewinne selbst erklären; je nach Sachverhalt werden insbesondere die Anlagen KAP und KAP-INV benötigt. Auch eine gegebenenfalls anfallende Vorabpauschale ist zu berücksichtigen. Das ist legal und kann funktionieren, erfordert aber mehr Aufwand und Sorgfalt.
Weitere Vergleichspunkte
Steuereinfachheit ist ein wichtiger Komfortfaktor, ersetzt aber nicht den Kostenvergleich. Achte auf Orderkosten, Sparplangebühren, Handelsplätze und die Auswahl an Wertpapieren. Die Tabelle ist nach den fixen Kosten einer Standardorder sortiert. In der Liste findest du auch verwaltete Depots mit prozentualem Service- oder Verwaltungsentgelt sowie Kinder- und Gemeinschaftsdepots.
Sicherheit
Für dich verwahrte Wertpapiere sind grundsätzlich von der Insolvenzmasse der Depotbank zu trennen. Das schützt nicht vor Kursverlusten oder Emittentenausfällen. Bei nicht investiertem Guthaben musst du zwischen Bankeinlagen und anderen Formen wie Geldmarktfonds unterscheiden. Nur für geschützte Bankeinlagen gilt die zuständige Einlagensicherung; in der EU grundsätzlich bis 100.000 Euro je Kunde und Bank.
Gut zu wissen
Auch bei einem steuereinfachen Depot kann sich eine Steuererklärung lohnen, zum Beispiel wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung) oder wenn du Verluste aus Depots bei verschiedenen Banken miteinander verrechnen möchtest. Dafür stellt dir deine Bank auf Antrag eine Verlustbescheinigung aus.
Den Freistellungsauftrag über mehrere Banken verteilen
Wenn du mehrere Banken und Depots nutzt, gilt dein Sparer-Pauschbetrag insgesamt und nicht erneut je Konto. Verteile die Freistellungsaufträge deshalb so, dass die Summe den verfügbaren Betrag nicht überschreitet. Berücksichtige dabei neben dem Depot auch Zinsen auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten.
Eine passende Verteilung kann unnötigen unterjährigen Steuerabzug vermeiden. Ändern sich deine erwarteten Erträge, kannst du die Aufträge nach den Vorgaben der Institute anpassen. Ein nicht optimal verteilter Freistellungsauftrag bedeutet nicht automatisch, dass ein endgültiger steuerlicher Nachteil entsteht; eine Korrektur kann je nach Fall über die Steuererklärung möglich sein.
Warum Verlusttöpfe verschiedener Banken nicht automatisch zusammenfinden
Die automatische Verlustverrechnung arbeitet innerhalb der gesetzlichen Regeln beim jeweiligen Institut. Verluste bei einer Bank werden nicht ohne Weiteres mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnet. Wenn du eine bankübergreifende Verrechnung anstrebst, brauchst du die dafür vorgesehenen Unterlagen und musst die Antragsfristen deines Instituts beachten.
Auch innerhalb eines Depots sind nicht alle Verlustarten beliebig verrechenbar. Die getrennte Behandlung bestimmter Verluste ist ein Grund, Steuerabrechnungen aufzubewahren und ungewohnte Ergebnisse zu prüfen. Steuereinfach beschreibt die Unterstützung durch die Bank und ersetzt nicht jede eigene Kontrolle.
Vorabpauschale ist keine zusätzliche Rendite
Eine Vorabpauschale ist eine steuerliche Rechengröße bei Investmentfonds. Ob sie entsteht, hängt unter anderem von der gesetzlichen Berechnung, der Wertentwicklung und den Ausschüttungen ab. Sie fällt deshalb nicht zwangsläufig jedes Jahr oder für jeden Fonds an. Die Bank prüft im Rahmen des deutschen Steuerabzugs, ob daraus ein zu belastender Steuerbetrag folgt.
Bewahre Steuerbescheinigung, Kauf- und Verkaufsabrechnungen sowie Unterlagen zu Depotüberträgen geordnet auf. Die Grundregeln zur Besteuerung findest du in § 32d EStG; die Vorabpauschale regelt § 18 InvStG. Für die übrige Auswahl helfen dir der Depotvergleich und die Seite zu Depots ohne Depotgebühr.
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