Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Verbot von Payment for Order Flow auch für die bisher von der deutschen Übergangsregel erfassten Wertpapiergeschäfte. Für dich als Depotkunde ist deshalb ein genauer Blick auf Gebühren, Handelsplätze und Ausführungsbedingungen sinnvoll. Entscheidend ist, wie viel ein Wertpapierkauf insgesamt kostet – und nicht allein die auffällige Zahl neben „Ordergebühr“.
Dieser Ratgeber erklärt den geltenden Rahmen und zeigt dir, wie du dein Depot und deinen ETF-Sparplan überprüfst. Er behauptet ausdrücklich nicht, dass alle Broker ihre Preise erhöht haben: Eine solche Aussage müsste für jeden Anbieter anhand seiner aktuellen Konditionen belegt werden.
Das Wichtigste zum PFOF-Verbot
- Die deutsche Ausnahme für bestimmte inländische Geschäfte endete am 30. Juni 2026.
- Verboten sind bestimmte Vergütungen Dritter für die Ausführung oder Weiterleitung von Kundenorders an einen bestimmten Ausführungsplatz.
- Eine kostenlose Depotführung oder eine Sparplanausführung ohne Orderentgelt bleibt grundsätzlich möglich.
- Vergleiche den Ausführungskurs einschließlich aller direkten Handelskosten.
- Prüfe Preisverzeichnis, Ausführungsgrundsätze und Sparplanbedingungen, bevor du auf Änderungen reagierst.
Was ist Payment for Order Flow?
Payment for Order Flow, kurz PFOF, bezeichnet hier Zahlungen oder andere Vorteile, die eine Wertpapierfirma von Dritten dafür erhält, Kundenaufträge an einem bestimmten Ausführungsplatz auszuführen oder dorthin weiterzuleiten. Es geht also um die Vergütung des Orderwegs. Der Kunde kann gleichzeitig ein geringes oder gar kein sichtbares Orderentgelt zahlen.
Ein solcher Zahlungsstrom kann einen Interessenkonflikt erzeugen: Die Vergütung für den Broker und das für den Kunden günstigste Gesamtergebnis müssen nicht übereinstimmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede frühere PFOF-Order automatisch schlecht ausgeführt wurde. Ein konkreter Nachteil lässt sich nur anhand der jeweiligen Ausführung und geeigneter Vergleichsdaten beurteilen. Rechtsgrundlage des Verbots ist Artikel 39a der EU-Finanzmarktverordnung MiFIR.
Welche Regel gilt seit Juli 2026 in Deutschland?
Deutschland nutzte eine zeitlich begrenzte Ausnahme für inländische Wertpapierfirmen gegenüber inländischen Kunden. Diese lief bis zum 30. Juni 2026. Im grenzüberschreitenden Verkehr griff das Verbot bereits früher. Das Bundesfinanzministerium erläutert Beginn und Ende der Übergangsregel ausdrücklich.
Auch eine eigene Handelsplatzwahl des Kunden hebt das Verbot nicht auf. Die Europäische Kommission hat in einer von der ESMA veröffentlichten Antwort klargestellt, dass es ebenfalls bei ausdrücklichen Kundenweisungen zur Ausführung an einem bestimmten Platz gilt. Siehe ESMA-Frage 2558 zur Kundenweisung.
Für dich ergibt sich daraus vor allem ein Prüfauftrag für die Vertragsunterlagen. Aus dem Stichtag allein folgt weder, dass du Wertpapiere verkaufen musst, noch dass ein bestimmter Broker nun teurer ist. Maßgeblich sind die tatsächlich geltenden Preise und die angebotenen Ausführungswege.
Bleiben kostenlose Orders und ETF-Sparpläne möglich?
Das PFOF-Verbot schreibt keinen Mindestpreis für eine Kundenorder vor. Es richtet sich gegen den beschriebenen Vergütungsmechanismus. Ein Angebot mit null Euro Orderentgelt kann deshalb weiterhin bestehen. Ob und unter welchen Bedingungen dein Anbieter es anbietet, musst du im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis nachlesen.
„Kostenlos“ beschreibt außerdem oft nur eine einzelne Leistung. Ein Depot kann ohne Grundgebühr geführt werden, während Verkäufe, einzelne Handelsplätze oder Fremdwährungsgeschäfte Entgelte auslösen. Bei Fonds und ETFs kommen die jeweiligen Produktkosten hinzu. Verwechsle deshalb die Depotgebühr nicht mit den gesamten Kosten deiner Geldanlage.
Warum der Ausführungskurs genauso wichtig ist wie die Gebühr
Für Privatkunden stellt die europäische Regel zur bestmöglichen Ausführung auf das Gesamtentgelt ab: den Wertpapierpreis und die mit der Ausführung verbundenen Kosten. Dazu zählen auch einschlägige Handelsplatz- und Abwicklungskosten. Die Best-Execution-Regel in Artikel 27 MiFID II erklärt diesen Zusammenhang.
Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine echten Brokerangebote: Du möchtest 50 Anteile desselben ETFs kaufen. Wir unterstellen gleichzeitig verfügbare Kurse, genügend handelbare Stücke und keine weiteren Kosten.
- Angebot A: 100,20 Euro je Anteil und 0 Euro Orderentgelt. Gesamtbetrag: 50 × 100,20 Euro = 5.010 Euro.
- Angebot B: 100,00 Euro je Anteil und 5 Euro Orderentgelt. Gesamtbetrag: 50 × 100,00 Euro + 5 Euro = 5.005 Euro.
In diesem Beispiel ist Angebot B trotz sichtbarer Gebühr insgesamt fünf Euro günstiger. Bei anderen Kursen oder Stückzahlen kann sich das Ergebnis umkehren. Vergleiche daher dieselbe ISIN, dieselbe Stückzahl, dieselbe Währung und einen möglichst gleichen Zeitpunkt. Zeitversetzte Kurse können durch Marktbewegungen auseinanderliegen und beweisen dann keinen Preisnachteil des Brokers.
Spread und Limit: Zwei Begriffe, die du kennen solltest
Der Geldkurs ist der Preis, zu dem du ein Wertpapier verkaufen kannst; zum Briefkurs kannst du kaufen. Die Differenz heißt Spread oder Geld-Brief-Spanne. Die BaFin erklärt diese Begriffe in ihrem ABC der Geldanlage. Der Spread ist im jeweiligen Kurs enthalten. Wenn du Kaufkurse einschließlich Gebühren vergleichst, darfst du ihn nicht noch einmal pauschal als zusätzliche Gebühr aufschlagen.
Eine Market-Order enthält keine von dir festgelegte Preisgrenze. Mit einer limitierten Kauforder legst du dagegen einen Höchstpreis je Anteil fest, mit einer limitierten Verkaufsorder einen Mindestpreis. Das Limit begrenzt den Wertpapierpreis, nicht automatisch sämtliche Gebühren. Dafür kann die Ausführung ausbleiben oder nur teilweise erfolgen. Die Deutsche Börse erläutert Ordertypen und Limits.
Praktische Empfehlung: Schau vor einem größeren Einzelkauf auf die angebotenen Kurse und die dafür verfügbare Stückzahl. Setze ein zu deiner Entscheidung passendes Limit und prüfe dessen Gültigkeit. Ein Limit ersetzt weder die Auswahl eines geeigneten Wertpapiers noch schützt es vor späteren Kursverlusten.
Depotvergleich: Diese Unterlagen und Kosten solltest du prüfen
Für einen nachvollziehbaren Vergleich empfiehlt die Redaktion, die folgenden Punkte für dein bisheriges Depot und eine Alternative nebeneinander zu notieren:
- Dein tatsächliches Nutzungsprofil: Wie viele Einzelorders und Sparplanausführungen planst du, mit welchen Beträgen und welchen Wertpapieren?
- Grundkosten: Gibt es Depot-, Konto- oder Abonnementgebühren? Wann endet eine Vergünstigung?
- Orderkosten: Welche Mindestentgelte, prozentualen Gebühren und Handelsplatzzuschläge gelten? Unterscheiden sich Kauf und Verkauf?
- Ausführungswege: Welche Plätze sind verfügbar, und wie beschreibt der Anbieter die Auswahl in seinen Ausführungsgrundsätzen?
- Sparplanbedingungen: Welche ISINs sind verfügbar? Sind Gebührenfreiheit, Mindestrate oder Ausführungsintervall an Bedingungen geknüpft?
- Weitere Leistungen: Welche Kosten entstehen bei Währungsumrechnung, telefonischen Aufträgen oder besonderen Servicevorgängen?
- Dokumentation: Sind Kosteninformationen und Abrechnungen verständlich und dauerhaft abrufbar?
Ziehe zusätzlich die vor dem Geschäft bereitgestellte Kosteninformation und deine nachträgliche Kostenübersicht heran. Die ESMA erläutert die Darstellung von Dienstleistungs- und Produktkosten in ihrer Frage 2024 zu Kosteninformationen. Eine auffällige Abweichung solltest du mit konkreter Ordernummer, Uhrzeit, Stückzahl und Abrechnung beim Anbieter klären.
Eine kleine eigene Jahresrechnung hilft: Bei angenommenen zwei Einzelorders monatlich und drei Euro Mehrkosten pro Order entstehen 72 Euro zusätzliche Jahreskosten. Ein angenommenes Abonnement von fünf Euro im Monat kostet 60 Euro jährlich. Es lohnt sich deswegen noch nicht automatisch – zunächst muss klar sein, welche deiner Transaktionen es tatsächlich abdeckt.
Was bedeutet das für deinen ETF-Sparplan?
Prüfe zuerst die konkret besparte ISIN und die nächste Ausführung. Eine allgemeine Aussage wie „viele kostenlose ETFs“ sagt wenig darüber aus, ob dein eigener Sparplan dazugehört. Notiere Ausführungsentgelt, Aktionseinschränkungen und spätere Verkaufskosten. Die laufenden Fondskosten findest du in den Unterlagen des ETFs; sie werden nicht dadurch beseitigt, dass die Sparplanausführung kein separates Entgelt kostet.
Die redaktionelle Empfehlung lautet, Änderungen in Ruhe anhand deiner Sparrate zu bewerten. Ein angenommenes Entgelt von einem Euro entspricht bei 50 Euro Sparrate zwei Prozent, bei 500 Euro dagegen 0,2 Prozent. Diese Beispielrechnung beschreibt nur das Ausführungsentgelt und keine vollständige Rendite- oder Kostenprognose.
Ein günstiger normaler ETF-Sparplan ist außerdem nicht automatisch ein gefördertes Altersvorsorgedepot. Für diese Entscheidung bleiben die eigenen Vertragsbedingungen, Förderung, Bindung und Auszahlung maßgeblich. Preise eines gewöhnlichen Depots solltest du nicht ungeprüft auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen.
Was lässt sich über die weitere Entwicklung sagen?
Die EZB erhöhte am 10. September 2026 ihre Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte und verweist auf anhaltenden Inflationsdruck. Das ist ein zusätzlicher Anlass, Anlageentscheidungen sorgfältig zu planen; es belegt aber keine bestimmte Entwicklung der Brokergebühren. Quelle: Geldpolitischer Beschluss der EZB.
Einschätzung der Redaktion: Anbieter könnten ihre Preis- und Leistungsmodelle weiter anpassen. Ob sich dabei Abonnements, direkte Entgelte oder andere zulässige Finanzierungswege stärker durchsetzen, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Ebenso wenig folgt aus dem PFOF-Verbot eine Garantie für engere Spreads oder bessere Renditen. Wir geben deshalb keine allgemeine Gebührenprognose für alle Broker ab.
So gehst du jetzt konkret vor
Lade das aktuelle Preisverzeichnis und die Ausführungsgrundsätze deines Brokers herunter. Kontrolliere deinen Sparplan sowie zwei oder drei typische Einzelorders. Vergleiche anschließend eine Alternative mit demselben Nutzungsprofil. Der Depotvergleich von TopBankVergleich hilft dir, die relevanten Merkmale zu ordnen; verbindlich bleiben die aktuellen Unterlagen des jeweiligen Anbieters.
Falls du einen Wechsel erwägst, kläre zuvor die Übertragbarkeit deiner Positionen und den Umgang mit Bruchstücken. Verkaufe nicht allein wegen einer geänderten Gebührenzeile das gesamte Portfolio. Ein Verkauf kann zusätzliche Handelskosten und steuerliche Folgen auslösen und ist eine andere Entscheidung als die Wahl eines neuen Depotanbieters.
Offizielle Quellen und Redaktionsstand
- Bundesfinanzministerium: Deutsche PFOF-Übergangsregel, 21. März 2024.
- ESMA Single Rulebook: Artikel 39a MiFIR zum PFOF-Verbot.
- ESMA Q&A 2558: Verbot auch bei konkreter Kundenweisung; Antwort vom 3. März 2026.
- ESMA Single Rulebook: Artikel 27 MiFID II zur bestmöglichen Ausführung.
- ESMA Q&A 2024: Darstellung von Kosten und Gebühren.
- Deutsche Börse: Ordertypen und Zusätze.
- BaFin: Das kleine ABC der Geldanlage, Erläuterung von Geldkurs, Briefkurs und Spread.
- EZB: Geldpolitische Beschlüsse vom 10. September 2026.
Redaktions- und Quellenprüfstand: 22. September 2026. Die Rechenbeispiele sind frei gewählte Modellfälle und keine Anbieterangebote. Einschätzungen und praktische Empfehlungen sind als solche erkennbar. Der Beitrag enthält keine Rangliste und keine individuelle Anlageempfehlung.
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